Ärztliche Verordnung

So viele Medikamente!

Es ist schwierig für Sie, die Übersicht zu bewahren, Sie sind unsicher beim Richten der Medikamente oder Sie können die kleinen Tabletten nicht aus der Verpackung drücken?

Ihr Arzt hat Ihnen das Tragen von Kompressionsstrümpfen verordnet und es fällt Ihnen schwer, diese Strümpfe an- und auszuziehen?

Sie haben Beinödeme oder eine Venenthrombose und benötigen Kompressionsverbände?

Sie sind Diabetiker und benötigen täglich Insulininjektionen, die Sie nicht selbständig durchführen können?

Sie haben eine offene Wunde, die Sie nicht selbst versorgen können?

Medikamente

Mit all unserer fachlichen Kompetenz sind wir gerne bereit, Ihnen bei diesen beispielhaft erwähnten Problemen zu helfen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Hausarzt, er kann Ihnen eine Verordnung über Häusliche Krankenpflege ausstellen. Nach Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die durch uns erbrachten Leistungen.

Anleitung zur Behandlungspflege

  • Eine Anleitung ist sinnvoll, wenn zu vermuten ist, dass Sie selbst oder Ihre Angehörigen die Handhabung der Behandlungspflege (z. B. Insulininjektionen) zuverlässig erlernen und durchführen können.
  • Bei Verordnung leitet eine Pflegefachkraft des Pflegedienstes Sie selbst, Ihre Angehörigen oder eine andere Person Ihres Vertrauens zur selbständigen Übernahme der behandlungspflegerischen Maßnahmen an.
  • Die anzuleitende Person wird in der Durchführung der Maßnahme beraten und geschult.
  • Diese Leistung umfasst 10 Anleitungen und wird von der Krankenkasse finanziert.